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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. INFINIDENT Fertigungszentrum

Unser Fertigungszentrum bietet Ihnen die Möglichkeit, die Anfertigung von zahntechnischen Werkstücken wie etwa Kronen- und Brückengerüsten ("Zahnersatz") oder physischen Arbeitsmodellen ("Modelle") online bei der INFINIDENT Solutions GmbH ("INFINIDENT ") in Auftrag zu geben. Der Zahnersatz und die Modelle werden bei INFINIDENT nach Ihren individuellen Vorgaben gefertigt und nach Fertigstellung direkt von INFINIDENT geliefert. Ihr Vertragspartner ist, soweit bei Bestellung nicht anders angegeben, allein INFINIDENT.

2. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Für Ihre Bestellungen an INFINIDENT gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
 
2.2 Wir möchten Sie an dieser Stelle ausdrücklich auf den Unterschied zu den ebenfalls auf der Website enthaltenen Nutzungsbedingungen hinweisen. Die Nutzungsbedingungen enthalten Regeln und Hinweise für den Besuch der Website allgemein. Die Vertragsbestimmungen im Zusammenhang mit den Bestellungen an INFINIDENT richten sich hingegen allein nach diesen AGB.

3. Anmeldung als registrierter Nutzer

3.1 Diese Website besteht aus einem öffentlichen Bereich, der allen Besuchern der Seite offen zugänglich ist. Um Bestellungen bei INFINIDENT in Auftrag geben zu können, ist jedoch eine Registrierung erforderlich, damit INFINIDENT alle Informationen erhält, die für eine schnelle und reibungslose Auftragsabwicklung benötigt werden. Die mit der Bestellung im Zusammenhang stehenden Seiten sind nur für registrierte Nutzer der Website zugänglich.
 
3.2 Die Anmeldung ist nur juristischen Personen und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt, die Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind.
 
3.3 Der Benutzername und das Passwort sind nicht auf Dritte übertragbar.

4. Vertragsabschluss

4.1 Der Vertrag über die Fertigung des Zahnersatzes oder der Modelle wird mit INFINIDENT geschlossen. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen. Mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder der Lieferung der bestellten Ware können wir dieses Angebot annehmen. Zunächst erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse (Bestellbestätigung). Ein Kaufvertrag kommt jedoch erst mit dem Versand unserer Auftragsbestätigung per E-Mail an Sie oder mit der Lieferung der bestellten Ware zustande.
 
4.2 Die Auftragsannahme hängt unter anderem davon ab, inwieweit an Hand der von Ihnen getätigten Bestellung alle Informationen zur Durchführung der Fertigung vorliegen bzw. der uns übermittelte Datensatz hergestellt werden kann. Andernfalls erhalten Sie mittels elektronischer Mail bzw. telefonisch eine Aufforderung, eine neue Bestellung unter Angabe der fehlenden Informationen bzw. unter Angabe der korrekten Informationen zu tätigen.
 
4.3 Die Bestellung über unseren Onlineshop umfasst die folgenden Schritte: Im ersten Schritt wählen Sie die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt geben Sie Ihre Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein. Im letzten Schritt haben Sie die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor Sie Ihre Bestellung durch Klicken auf 'Bestellung absenden' an uns übermitteln.
 
4.4 Der Vertragstext Ihrer Bestellung wird von INFINIDENT gespeichert. Sie können diesen vor der Versendung Ihrer Bestellung an uns ausdrucken, indem Sie im letzten Schritt der Bestellung auf 'Drucken' klicken. Sie erhalten außerdem eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
 
4.5 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von INFINIDENT.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ergeben sich die Preise aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste. Alle Preisangaben verstehen sich im Zweifel in Euro zzgl. gültiger Umsatzsteuer sowie zzgl. anfallender Versandkosten.
 
5.2 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist INFINIDENT berechtigt, ab Eintritt des Verzugsfalles Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls ein höherer Verzugsschaden nachgewiesen wird, kann auch dieser geltend gemacht werden.
 
5.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsansprüche können von Ihnen nur geltend gemacht werden, wenn sie rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten oder von INFINIDENT schriftlich anerkannt sind.
 
5.4 Für den Fall, dass kein Einzug des Entgeltes über Ihre Kreditkarte erfolgt, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung zu erfolgen.

6. Mängelansprüche (Gewährleistung)

6.1 INFINIDENT gewährt Ihnen auf den Zahnersatz und Modelle eine Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in den nachfolgenden Ziffern 6.2 bis 6.3 etwas Abweichendes bestimmt ist.
 
6.2 Ist der Zahnersatz oder das Modell mangelhaft, können Sie Nacherfüllung verlangen. Dabei obliegt INFINIDENT die Entscheidung darüber, ob Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels an dem ursprünglich gefertigten Zahnersatz oder durch Herstellung und Lieferung von neuem Zahnersatz erfolgt. Ein Recht zum Rücktritt bzw. zur Minderung steht Ihnen bei Vorliegen der einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen zu. Für Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen wegen Mängeln gelten die in Ziffern 7 geregelten Beschränkungen.
 
6.3 Es liegt kein Mangel vor, wenn der Zahnersatz in Übereinstimmung mit den uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen erstellt worden ist, d.h. INFINIDENT kommt nicht für solche Fehler auf, die auf unrichtigen Informationen Ihrerseits beruhen. Sofern INFINIDENT nachweisen kann, dass kein Mangel vorgelegen hat, für den eine Gewährleistungspflicht besteht, kann INFINIDENT von Ihnen die Erstattung des Aufwands für im Zusammenhang mit der Mängelbeseitigung erbrachte Leistungen verlangen.

7. Haftung

INFINIDENT haftet Ihnen gegenüber für alle Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Vertragsverletzung (einschließlich Sach- oder Rechtsmängeln) und aus unerlaubter Handlung - nur nach Maßgabe der folgenden Vorschriften, wobei die Regelungen entsprechend auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gelten:
 
7.1 Bei Vorsatz, Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet INFINIDENT nach den gesetzlichen Vorschriften. Dasselbe gilt bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und soweit INFINIDENT eine der nachfolgenden Haftungsbeschränkung entgegenstehende Garantie für die Beschaffenheit der vertraglichen Leistung übernommen hat.
 
7.2 Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung von INFINIDENT auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte von INFINIDENT verursacht worden ist.
 
7.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet INFINIDENT nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. In allen übrigen Fällen einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen.
 
7.4 Bei verschuldensunabhängiger Haftung für eine während des Verzuges eintretende Verschlechterung oder einen während des Verzuges eintretenden Untergang des Zahnersatzes ist die Haftung von INFINIDENT ebenfalls auf den typischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
7.5 Soweit Schadensersatzansprüche auf Sach- oder Rechtsmängeln des gelieferten Zahnersatzes beruhen, verjähren diese, soweit nicht ein Fall der Ziffer 7.1 vorliegt, innerhalb eines Jahres seit Ablieferung des Zahnersatzes. Die Vorschrift des § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) BGB bleibt unberührt. Alle sonstigen Schadensersatzansprüche gegen INFINIDENT verjähren, soweit weder ein Fall der Ziffer 7.1 vorliegt noch INFINIDENT grob fahrlässiges Verhalten zur Last fällt innerhalb von 2 Jahren ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis verjähren solche Ansprüche in 6 Jahren von ihrer Entstehung an.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1 Auf diese AGB und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen INFINIDENT und Ihnen im Zusammenhang mit Bestellungen an und Lieferungen durch INFINIDENT findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
 
8.2 Sofern Sie Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, ist der Geschäftssitz von INFINIDENT Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit den in Ziffer 8.1 genannten Rechtsbeziehungen ergeben. INFINIDENT ist jedoch berechtigt, Sie auch an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

9. Salvatorische Klausel und Änderung dieser AGB

9.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
 
9.2 INFINIDENT behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Anwendung findet die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
 
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